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§ 34i Sachkundeprüfung: Ablauf, Inhalte und Bewertung
Die Sachkundeprüfung nach § 34i GewO ist der Nachweis, ohne den es keine Erlaubnis zur Immobiliardarlehensvermittlung gibt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, wird von der IHK abgenommen und folgt bundesweit einheitlichen Vorgaben. Diese Seite zeigt, was Sie erwartet.
Von Julia Vogt · Stand: August 2026 · Keine Rechtsberatung
Die § 34i Prüfung auf einen Blick
- Bezeichnung
- Geprüfte Fachfrau / Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
- Teile
- Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil, beide müssen bestanden werden
- Dauer
- 150 Minuten schriftlich · rund 20 Minuten praktisch, dazu 20 Minuten Vorbereitung
- Format
- Meist am Bildschirm, überwiegend Antwort-Wahl-Verfahren mit Rechenaufgaben
- Bestanden ab
- 50 % der Punkte – im schriftlichen Teil in jedem Sachgebiet einzeln
- Wiederholung
- Möglich; bei Nichtbestehen weist die IHK im Bescheid darauf hin
Aufbau der § 34i Sachkundeprüfung
Die Prüfung ist zweistufig. Der praktische Teil setzt voraus, dass der schriftliche bestanden ist – Sie können ihn also nicht vorziehen oder parallel ablegen.
Teil 1
Schriftlicher Prüfungsteil
150 Minuten, zwei Sachgebiete, praxisbezogene Aufgaben. Sie weisen nach, dass Sie die fachlichen und rechtlichen Grundlagen der Immobiliardarlehensvermittlung beherrschen und anwenden können.
- 150 Minuten
- 2 Sachgebiete
- 50 % je Sachgebiet
Teil 2
Praktischer Prüfungsteil
Ein simuliertes Beratungsgespräch vor dem Prüfungsausschuss, in der Regel rund 20 Minuten. Sie erhalten eine Fallvorgabe und 20 Minuten Zeit, sich darauf vorzubereiten.
- 20 Minuten Gespräch
- 20 Minuten Vorbereitung
- 50 % zum Bestehen
Die Aufgaben für den schriftlichen Teil wählt ein bundesweit einheitlich tätiger Aufgabenauswahlausschuss aus. Die Prüfung ist deshalb bei jeder IHK inhaltlich dieselbe. Welche Kammer Sie wählen, ändert am Schwierigkeitsgrad nichts.
Der schriftliche Teil der § 34i IHK-Prüfung
Geprüft werden die beiden Sachgebiete, die in Anlage 1 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung festgelegt sind. Sie werden in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander geprüft, es gibt zwischen den Blöcken keine Pause.
Die beiden Sachgebiete
Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
- Rechtliche Grundlagen der Darlehensvermittlung
- Immobilienerwerb, Grundbuch und Grundpfandrechte
- Vermittler- und Beraterrecht
- Verbraucherschutz, unlauterer Wettbewerb, Datenschutz
- Wirtschaftliche und steuerliche Grundlagen
Finanzierung und Kreditprodukte
- Kreditprodukte und Finanzierungsbestandteile
- Zinsen, Tilgung und Zinsrechnung
- Finanzierungsangebot und Kreditwürdigkeitsprüfung
- Kreditsicherung und Kopplungsgeschäfte
- Immobilienbewertung, Risiken, Vertragsbeendigung
Format und Hilfsmittel
Die meisten Kammern führen den schriftlichen Teil EDV-gestützt am Bildschirm durch, die Prüfungsordnung lässt auch Papier zu. Der überwiegende Teil der Aufgaben ist im Antwort-Wahl-Verfahren gestellt, dazu kommen Rechenaufgaben, bei denen Sie einen Wert eintragen. Zugelassen ist ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner.
Unterschätzen Sie den Rechenteil nicht
Zinsrechnung, Tilgungsverläufe und effektive Jahreszinsen machen einen erheblichen Anteil der Punkte aus, und sie fallen in das zweite Sachgebiet. Wer dort schwach ist, scheitert selbst dann, wenn er im ersten Sachgebiet gut abschneidet – die 50-Prozent-Hürde gilt je Sachgebiet, nicht für die Gesamtpunktzahl.
Der praktische Teil: die mündliche § 34i Prüfung
Umgangssprachlich heißt dieser Teil oft „mündliche Prüfung“, offiziell ist es der praktische Prüfungsteil. Sie führen ein simuliertes Beratungsgespräch: Der Prüfungsausschuss übernimmt die Kundenrolle, Sie beraten anhand einer vorgegebenen Fallsituation.
- Fallvorgabe erhalten. Sie bekommen eine Kundensituation mit Rahmendaten zu Objekt, Einkommen und Finanzierungswunsch.
- 20 Minuten Vorbereitung. In dieser Zeit strukturieren Sie das Gespräch, rechnen überschlägig und notieren Ihre Fragen.
- Rund 20 Minuten Gespräch. Sie ermitteln den Bedarf, erklären Ihre Lösung nachvollziehbar und gehen auf Rückfragen ein.
- Bewertung. Der Ausschuss bewertet mit bestanden oder nicht bestanden; ab 50 Prozent der erreichbaren Punkte ist der Teil bestanden.
Bewertet wird nicht nur Fachwissen, sondern die Beratungsleistung: Ob Sie zuhören, den Bedarf sauber erheben und Ihre Empfehlung so erklären, dass ein Laie sie versteht. Das ist für Prüflinge ohne Vertriebserfahrung die eigentliche Hürde.
Befreiung vom praktischen Teil
Wer bereits eine Erlaubnis nach § 34d, § 34e, § 34f oder § 34h GewO hat, kann sich auf schriftlichen Antrag bei der IHK vom praktischen Teil befreien lassen. Die vorhandene Erlaubnis ist dabei vorzulegen.
Bewertung und Bestehensgrenze
Die Bewertung kennt nur bestanden oder nicht bestanden, es gibt keine Noten. Die Sachkundeprüfung insgesamt ist bestanden, wenn beide Teile bestanden sind.
| Prüfungsteil | Bestanden ab | Besonderheit |
|---|---|---|
| Schriftlich | 50 % je Sachgebiet | Ein starkes Sachgebiet gleicht ein schwaches nicht aus |
| Praktisch | 50 % der Punkte | Nur zugelassen, wenn der schriftliche Teil bestanden ist |
| Gesamt | beide Teile bestanden | Bescheinigung nach Anlage 2 ImmVermV durch die IHK |
Bei Nichtbestehen erhalten Sie einen Bescheid, der ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung hinweist. Haben Sie den schriftlichen Teil bestanden und nur den praktischen nicht, wiederholen Sie in der Regel auch nur diesen – die Gebühr dafür ist deutlich niedriger als die der Vollprüfung.
Wie hoch ist die Durchfallquote bei der § 34i Prüfung?
Eine bundesweite offizielle Statistik zur Durchfallquote veröffentlichen die Industrie- und Handelskammern nicht. Zahlen, die im Netz kursieren, stammen fast immer von Kursanbietern und beziehen sich auf deren eigene Teilnehmer – sie sind deshalb nicht vergleichbar und sagen wenig über Ihr persönliches Risiko.
Aussagekräftiger ist, woran Prüflinge erfahrungsgemäß scheitern:
- Der Rechenteil wird unterschätzt, besonders effektiver Jahreszins und Tilgungsverläufe.
- Es wird auf die Gesamtpunktzahl gelernt statt auf beide Sachgebiete gleichmäßig.
- Das Grundbuchrecht wird als Nebenthema behandelt, obwohl es umfangreich geprüft wird.
- Der praktische Teil wird gar nicht geübt, weil der schriftliche im Vordergrund stand.
Die Prüfung ist gut zu schaffen, sie verzeiht aber keine Lücke in einem der beiden Sachgebiete. Wer strukturiert lernt und mit Übungsfragen im IHK-Format arbeitet, geht mit realistischen Chancen hinein.
Anmeldung, Termine und Gebühren
Angemeldet wird direkt bei einer IHK. Die Termine liegen bei den meisten Kammern mehrmals im Jahr, die Anmeldefrist endet häufig vier bis sechs Wochen vorher. Plätze sind begrenzt, und bei Rücktritt nach der Anmeldung erheben viele Kammern eine Stornogebühr.
Gebühren
Jede Kammer setzt ihre Gebühren selbst fest, die Spanne ist entsprechend breit. Übliche Größenordnungen:
- Vollprüfung, schriftlich und praktischca. 250 – 330 €
- Teilprüfung ohne praktischen Teilca. 170 €
- Wiederholung nur des praktischen Teilsca. 150 €
Sie können sich bei jeder IHK anmelden, nicht nur bei der für Ihren Wohnort zuständigen. Da die Aufgaben bundesweit einheitlich sind, lohnt der Blick auf Nachbarkammern, wenn dort früher ein Termin frei ist oder die Gebühr niedriger liegt.
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
Vorkenntnisse sind nicht vorgeschrieben, ein Berufsabschluss ebenso wenig. Sie können sich im Selbststudium vorbereiten oder einen Lehrgang nutzen. Als Orientierung veröffentlichen die Kammern einen Rahmenplan, der die Inhalte aus Anlage 1 der ImmVermV gliedert.
Erfahrungsgemäß sinnvoll sind ein bis zwei Monate Vorbereitungszeit bei berufsbegleitendem Lernen. Entscheidend ist weniger die Menge des Stoffes als das Üben unter Prüfungsbedingungen: bundeseinheitliche Aufgabentypen, Zeitdruck über 150 Minuten und Rechenaufgaben ohne Formelsammlung.
Gleichgestellte Berufsqualifikationen
§ 4 der ImmVermV enthält eine Liste von Abschlüssen, die der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind, darunter mehrere Abschlüsse aus dem Bank- und Sparkassenbereich. Wenn Sie eine solche Qualifikation besitzen, brauchen Sie die Prüfung nicht abzulegen. Ob Ihr Abschluss dazugehört, bestätigt Ihnen Ihre IHK verbindlich – klären Sie das, bevor Sie sich anmelden.
Häufige Fragen zur § 34i Sachkundeprüfung
Wie lange dauert die § 34i Prüfung?
Der schriftliche Teil dauert 150 Minuten ohne Pause zwischen den beiden Sachgebieten. Der praktische Teil dauert in der Regel rund 20 Minuten, davor stehen Ihnen 20 Minuten Vorbereitungszeit zu.
Wann gilt die Sachkundeprüfung als bestanden?
Wenn beide Teile bestanden sind. Im schriftlichen Teil müssen Sie in jedem der beiden Sachgebiete mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen, im praktischen Teil mindestens 50 Prozent. Ein gutes Sachgebiet gleicht ein schwaches nicht aus.
Was passiert, wenn ich durchfalle?
Sie erhalten einen Bescheid, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung hingewiesen wird. Wenn nur der praktische Teil nicht bestanden wurde, wiederholen Sie in der Regel auch nur diesen, zu einer deutlich niedrigeren Gebühr.
Ist die § 34i Prüfung bei jeder IHK gleich?
Inhaltlich ja. Die Aufgaben für den schriftlichen Teil wählt ein bundesweit einheitlich tätiger Ausschuss aus. Unterschiede gibt es bei Gebühren, Terminen und Organisation, nicht beim Schwierigkeitsgrad.
Welche Hilfsmittel sind erlaubt?
Ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner. Gesetzestexte oder Formelsammlungen sind nicht zugelassen. Die verbindliche Liste nennt Ihnen Ihre IHK mit der Einladung.
Was ist der Unterschied zwischen Sachkundeprüfung und Sachkundenachweis?
Die Sachkundeprüfung ist die Prüfung selbst. Der Sachkundenachweis ist das Ergebnis, mit dem Sie die Erlaubnis nach § 34i GewO beantragen. Er kann auch über eine gleichgestellte Berufsqualifikation nach § 4 ImmVermV erbracht werden.
Brauche ich eine bestimmte Vorbildung?
Nein. Für die Zulassung zur Prüfung ist kein Berufsabschluss vorgeschrieben. Der Weg steht Quereinsteigern ebenso offen wie Bankkaufleuten oder Immobilienmaklern.
Kann ich mich bei einer anderen IHK anmelden?
In der Regel ja. Da die Prüfungsaufgaben bundesweit einheitlich sind, spricht nichts gegen eine Nachbarkammer, wenn dort früher ein Termin frei ist. Fragen Sie vorab, ob die gewünschte IHK auch auswärtige Prüflinge zulässt.
Beide Prüfungsteile in einem Kurs
Unser Online-Lehrgang deckt die Sachgebiete des schriftlichen Teils vollständig ab und trainiert den praktischen Teil an allen neun offiziellen IHK-Fallvorgaben. Der Zugang bleibt aktiv, bis Sie bestanden haben.
Zum § 34i KursWeiterlesen
- § 34i GewO: Erlaubnis, Sachkunde und Pflichten
- Übungsfragen zur § 34i Prüfung
- Erlaubnis nach § 34i GewO beantragen
- Kosten für Prüfung, Erlaubnis und Versicherung
- § 34i Kurs: Vorbereitung auf beide Prüfungsteile
Verfasst von Julia Vogt, DIFI – Deutsche Immobilienfinanzierung.
Diese Seite gibt den allgemeinen Stand im August 2026 wieder. Verbindlich sind die Prüfungsordnung und die Gebührenordnung Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung.