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§ 34i Prüfungstermine 2026 und 2027: finden, planen, anmelden
Die Termine für die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34i GewO vergibt jede Kammer selbst. Diese Seite zeigt, wo Sie die Termine Ihrer IHK finden, welche Fristen dabei gelten und wie viel Vorlauf Sie einplanen sollten.
Von Julia Vogt · Stand: August 2026
Das Wichtigste zu den Prüfungsterminen
- Wer vergibt
- Jede IHK terminiert eigenständig, meist mehrmals im Jahr
- Anmeldefrist
- Häufig vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstag
- Reihenfolge
- Erst der schriftliche Teil, der praktische oft an einem späteren Termin
- Kammerwahl
- In der Regel bundesweit frei, die Aufgaben sind überall gleich
- Rücktritt
- Nach der Anmeldung erheben viele Kammern eine Stornogebühr
Wir veröffentlichen hier bewusst keine Terminliste. Bei rund 79 Industrie- und Handelskammern mit eigenen Kalendern wäre sie ständig teilweise veraltet – und ein falscher Prüfungstermin kostet Sie im Zweifel ein halbes Jahr. Verlassen Sie sich ausschließlich auf die Angaben Ihrer Kammer.
So finden Sie Ihren § 34i Prüfungstermin
- Zuständige IHK ermitteln. Maßgeblich ist zunächst die Kammer an Ihrem Betriebs- oder Wohnsitz. Der IHK-Finder des DIHK führt Sie über die Postleitzahl zur richtigen Adresse.
- Nach der Sachkundeprüfung suchen. Auf den Kammerseiten steht sie meist unter Weiterbildung oder Sach- und Fachkundeprüfungen, bezeichnet als „Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“. Der Weg über die Suchfunktion der Kammerseite ist oft schneller als das Menü.
- Termine und Anmeldeschluss notieren. Achten Sie auf beide Daten. Der Anmeldeschluss liegt regelmäßig vier bis sechs Wochen vor der Prüfung, und er ist die eigentliche Frist, die Sie einhalten müssen.
- Nachbarkammern prüfen. Ist der nächste Termin zu weit weg oder schon voll, lohnt der Blick auf angrenzende Kammern. Die Prüfungsaufgaben sind bundesweit einheitlich, der Schwierigkeitsgrad ändert sich also nicht.
- Anmelden und Platz sichern. Die Plätze sind begrenzt, gerade bei den großen Kammern. Melden Sie sich früh an – ein Rücktritt ist meist möglich, kostet aber eine Stornogebühr.
Der praktische Teil ist ein eigener Termin
Weil die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil das Bestehen des schriftlichen voraussetzt, terminieren die Kammern beide Teile in der Regel getrennt. Zwischen beiden Terminen können mehrere Wochen liegen. Wer die Erlaubnis zu einem bestimmten Stichtag braucht, muss diesen zweiten Termin von Anfang an mit einplanen.
Rückwärts geplant: Wann müssen Sie anfangen?
Zwischen dem Entschluss und der fertigen Erlaubnis liegt mehr Zeit, als die meisten annehmen. Rechnen Sie vom gewünschten Starttermin zurück:
| Schritt | Zeitbedarf | Hinweis |
|---|---|---|
| Vorbereitung | 1 – 2 Monate | Berufsbegleitend, für beide Sachgebiete |
| Anmeldung bis Prüfung | 4 – 6 Wochen | Anmeldeschluss liegt vor dem Prüfungstag |
| Schriftlich bis praktisch | oft mehrere Wochen | Eigener Termin, abhängig von der Kammer |
| Erlaubnisverfahren | mehrere Wochen | Unterlagen sammeln, Behörde prüft |
| Gesamt | rund 4 – 6 Monate | Vom ersten Lerntag bis zur Erlaubnis |
Ein Beispiel: Wer im kommenden Frühjahr als Vermittler starten will, beginnt sinnvoll im Herbst mit der Vorbereitung – und meldet sich zur Prüfung an, sobald der Lernplan steht, nicht erst, wenn er sich sicher fühlt. Die Anmeldung setzt den Rahmen, in dem die meisten dann auch tatsächlich lernen.
Termin steht?
Unser Lehrgang deckt beide Prüfungsteile ab, die Freischaltung erfolgt binnen 24 Stunden – und der Zugang bleibt aktiv, bis Sie bestanden haben.
Fristen und Formalien, die häufig übersehen werden
- Anmeldeschluss statt Prüfungstermin im Kalender. Wer sich nur den Prüfungstag notiert, verpasst die Frist, die tatsächlich zählt.
- Stornogebühr bei Rücktritt. Die meisten Kammern erheben sie ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, unabhängig vom Grund.
- Befreiung vom praktischen Teil rechtzeitig beantragen. Wer eine Erlaubnis nach § 34d, § 34e, § 34f oder § 34h GewO besitzt, muss den Antrag schriftlich stellen – nicht erst am Prüfungstag.
- Wiederholungstermine sind nicht beliebig. Fällt der praktische Teil aus, warten Sie auf den nächsten regulären Termin Ihrer Kammer.
- Gleichgestellte Berufsqualifikation vorher klären. Wer nach § 4 ImmVermV gleichgestellt ist, braucht gar nicht anzutreten – das sollte vor der Anmeldung feststehen.
Häufige Fragen zu den § 34i Prüfungsterminen
Wie oft im Jahr finden § 34i Prüfungen statt?
Das entscheidet jede IHK selbst. Größere Kammern bieten die Sachkundeprüfung mehrmals im Jahr an, kleinere seltener. Eine bundesweit einheitliche Terminfolge gibt es nicht.
Wann muss ich mich anmelden?
In der Regel vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin. Die genaue Frist steht in der Ausschreibung Ihrer Kammer und ist verbindlich – eine spätere Anmeldung ist meist ausgeschlossen.
Kann ich die Prüfung bei einer anderen IHK ablegen?
In der Regel ja. Da ein bundesweit tätiger Ausschuss die Aufgaben auswählt, ist die Prüfung inhaltlich überall gleich. Fragen Sie bei der Wunschkammer vorab, ob sie auch auswärtige Prüflinge zulässt.
Finden schriftlicher und praktischer Teil am selben Tag statt?
Meist nicht. Weil der praktische Teil das Bestehen des schriftlichen voraussetzt, terminieren die Kammern beide Teile überwiegend getrennt. Planen Sie für den zweiten Termin zusätzliche Wochen ein.
Wie lange dauert es von der Anmeldung bis zur Erlaubnis?
Realistisch sind vier bis sechs Monate vom Lernbeginn bis zur erteilten Erlaubnis: Vorbereitung, Anmeldefrist, zwei Prüfungstermine und das Erlaubnisverfahren bei der Behörde.
Was passiert, wenn ich zum Termin nicht erscheine?
Das regelt die Prüfungsordnung Ihrer Kammer. Ohne rechtzeitige Abmeldung gilt die Prüfung in der Regel als nicht bestanden oder die Gebühr verfällt. Melden Sie sich frühzeitig ab, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
Vorbereitung passend zum Prüfungstermin
Ein bis zwei Monate Vorlauf reichen, wenn die Vorbereitung strukturiert ist. Unser Online-Lehrgang deckt beide Sachgebiete und den praktischen Teil ab – und läuft weiter, falls Sie einen Termin verschieben müssen.
Zum § 34i KursWeiterlesen
- Sachkundeprüfung § 34i: Ablauf, Inhalte und Bewertung
- Übungsfragen zur § 34i Prüfung
- § 34i GewO: Erlaubnis, Sachkunde und Pflichten
- Erlaubnis nach § 34i GewO beantragen
- § 34i Kurs: Vorbereitung auf beide Prüfungsteile
Verfasst von Julia Vogt, DIFI – Deutsche Immobilienfinanzierung.
Termine, Fristen und Gebühren legt jede Industrie- und Handelskammer eigenständig fest. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben Ihrer zuständigen Kammer. Stand dieser Seite: August 2026.