Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch als Maklercourtage oder Maklergebühr bekannt, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsdienste erhält. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder mieten möchten, spielt der Makler eine zentrale Rolle bei der Abwicklung des gesamten Prozesses. Er übernimmt Aufgaben wie die Bewertung der Immobilie, die Erstellung eines Exposés, die Koordination von Besichtigungsterminen sowie die Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien. Diese umfassenden Dienstleistungen erleichtern den oftmals komplexen und zeitintensiven Prozess der Immobilienvermittlung.
Die Maklerprovision stellt dabei die Vergütung für diese Leistungen dar und kann, je nach Region und Art der Immobilie, unterschiedlich ausfallen. Sie ist ein fester Bestandteil vieler Immobilientransaktionen, sowohl beim Kauf als auch bei der Vermietung von Objekten. Für viele stellt sich jedoch die Frage: Wie hoch ist diese Provision eigentlich, wer muss sie zahlen und wann wird sie fällig? In diesem Beitrag werden wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wie die Regelungen zur Maklerprovision in Deutschland aussehen und welche Faktoren hierbei eine Rolle spielen. So können Sie besser einschätzen, was auf Sie zukommt, wenn Sie sich mit dem Thema Immobilienvermittlung beschäftigen.
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Maklerprovision: Wie hoch ist sie in Deutschland?
Die Höhe der Maklerprovision kann in Deutschland je nach Bundesland, Art der Immobilie und den beteiligten Parteien variieren. In der Regel bewegt sich die Provision für den Kauf von Immobilien zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises, wobei dieser Betrag bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält. Der genaue Prozentsatz hängt oft von der jeweiligen Region ab: In Bundesländern wie Hamburg oder Berlin liegt die Maklerprovision typischerweise bei rund 7,14 %, während sie in anderen Regionen, wie etwa in Bayern oder Baden-Württemberg, etwas niedriger ausfallen kann.
Bei Mietimmobilien greift seit 2015 das sogenannte Bestellerprinzip, das festlegt, dass diejenige Partei die Maklerprovision zahlt, die den Makler beauftragt hat. In der Regel sind das die Vermieter, wenn sie einen Makler mit der Vermietung ihrer Immobilie beauftragen. Für Mieter fällt daher in den meisten Fällen keine Provision an.
Die genaue Höhe der Maklerprovision wird jedoch auch von weiteren Faktoren beeinflusst. Dazu zählen unter anderem die Art der Immobilie – Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien können unterschiedlich behandelt werden –, sowie individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien. Besonders bei größeren Objekten oder bei Verhandlungen passen Käufer und Verkäufer die Provision in gewissen Grenzen an.
Es lohnt sich also, bei der Planung eines Immobilienkaufs oder -verkaufs die Höhe der Maklerprovision frühzeitig in den Blick zu nehmen, um unerwartete Kosten zu vermeiden. In vielen Fällen können Käufer und Verkäufer durch geschicktes Verhandeln auch eine Aufteilung der Provision vereinbaren.
Übersicht Maklerprovision nach Bundesland
Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte | Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien | |||
% Verkäufer* | % Käufer* | % Verkäufer* | % Käufer* | |
Baden-Württemberg | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Bayern | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Berlin | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Brandenburg | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Bremen | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Hamburg | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Hessen | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Mecklenburg-Vorpommern | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Niedersachsen | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Nordrhein-Westfalen | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Rheinland-Pfalz | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Saarland | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Sachsen | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Sachsen-Anhalt | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Schleswig-Holstein | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
Thüringen | 3,57 | 3,57 | 0 | 4,76 – 7,14 |
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Wer zahlt die Maklerprovision und wann wird sie fällig?
Wer die Maklerprovision zahlen muss, hängt in Deutschland davon ab, ob es sich um einen Kauf- oder Mietvertrag handelt. Bei Kaufimmobilien wird die Provision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Seit der Reform des Maklerrechts im Dezember 2020 gilt bei der Vermittlung von Wohnimmobilien, dass der Käufer höchstens 50 % der Provision zahlen darf, sofern der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Dies bedeutet, dass Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen übernehmen, was in den meisten Bundesländern üblich ist. In der Praxis bedeutet dies, dass beide Parteien in der Regel je nach Region zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises an den Makler zahlen. Bei Gewerbeimmobilien – auch bei Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke, Wohn- und Geschäftshäuser – übernimmt der Käufer den gesamten Anteil.
Anders verhält es sich bei der Vermietung von Immobilien: Hier greift das Bestellerprinzip, das seit 2015 für Wohnimmobilien gilt. Es besagt, dass die Partei, die den Makler beauftragt hat, auch die Maklerprovision zahlt. In der Regel beauftragt der Vermieter den Makler, um einen Mieter zu finden, und übernimmt deshalb die volle Provision. Für Mieter ist dies eine Entlastung, da sie in den meisten Fällen keine Maklergebühren mehr zahlen müssen, es sei denn, sie beauftragen den Makler selbst, was jedoch selten vorkommt.
Die Maklerprovision wird grundsätzlich dann fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag rechtskräftig abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass der Makler erst nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Tätigkeit, also nach Unterzeichnung des Vertrags, Anspruch auf die Provision hat. In der Regel erwarten Makler die Zahlung der Provision innerhalb von wenigen Tagen nach Vertragsabschluss. Es ist jedoch ratsam, sich vorab über die genauen Zahlungsbedingungen zu informieren und diese im Maklervertrag festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf von Immobilien
Beim Kauf einer Immobilie spielt die Maklerprovision eine wesentliche Rolle, da sie neben dem Kaufpreis eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt und bei einer Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden sollte. In Deutschland ist es üblich, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Teilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Wohnimmobilien, das im Dezember 2020 in Kraft trat, weiter gestärkt. Es schreibt vor, dass der Käufer einer Wohnimmobilie nicht mehr als 50 % der Maklerprovision zahlen darf, sofern der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde.
Die genaue Höhe der Provision variiert je nach Bundesland, bewegt sich jedoch meist zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises, wobei diese Beträge die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. In den meisten Fällen wird die Maklerprovision zu gleichen Teilen auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Das bedeutet, dass beide Parteien jeweils die Hälfte der vereinbarten Provision zahlen, was in vielen Regionen üblich ist. Eine solche Regelung schafft mehr Transparenz und schützt Käufer vor überhöhten Kosten.
Bei Gewerbeimmobilien gelten in der Regel abweichende Vereinbarungen. Hier ist es nicht unüblich, dass die gesamte Maklerprovision allein vom Käufer getragen wird, insbesondere bei großen oder speziellen Immobilien. In manchen Fällen kann die Maklerprovision jedoch auch verhandelt werden. Insbesondere wenn der Verkäufer die Immobilie durch den Makler vermarktet hat.
Die Maklerprovision wird in der Regel erst nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrags fällig. Das bedeutet, dass der Makler erst dann Anspruch auf die Provision hat, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet ist und die Immobilie erfolgreich vermittelt wurde. Es ist wichtig, dass Sie als Käufer oder Verkäufer bereits vorab klären, wie hoch die Provision ausfällt und wer welche Anteile übernimmt. Diese Vereinbarungen sollten idealerweise im Maklervertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung von Immobilien
Bei der Vermietung von Immobilien gelten andere Regeln für die Maklerprovision als beim Kauf. Hier kommt das Bestellerprinzip zum Tragen, welches seit 2015 in Deutschland für Wohnimmobilien gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach diesem Prinzip zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat – in der Regel ist das der Vermieter. Dies bedeutet, dass Mieter keine Provision mehr zahlen müssen, es sei denn, sie haben den Makler selbst beauftragt.
In der Praxis läuft es meist so ab, dass der Vermieter den Makler beauftragt, um einen passenden Mieter für seine Immobilie zu finden. Die Provision liegt dabei in der Regel bei zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den Vermieter entstehen dadurch zusätzliche Kosten, aber das Bestellerprinzip schützt Mieter vor hohen Gebühren, die früher oft zusätzlich zur Kaution und den Umzugskosten anfielen.
Für Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht. Hier können Vermieter und Mieter die Maklerprovision frei verhandeln. Häufig übernimmt der Mieter in solchen Fällen die Provision oder sie wird zwischen beiden Parteien aufgeteilt, je nach individueller Absprache. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die eine bestimmte Partei zur Zahlung der Maklerkosten verpflichten.
Die Maklerprovision wird auch bei der Vermietung erst dann fällig, wenn ein Mietvertrag erfolgreich zustande gekommen ist. Das bedeutet, dass der Makler erst nach der Unterzeichnung des Mietvertrags Anspruch auf seine Provision hat. In der Regel erwarten Makler die Zahlung unmittelbar nach Vertragsabschluss.
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Tipps: So können Sie bei der Maklerprovision sparen
Die Maklerprovision kann einen erheblichen Teil der Kosten beim Immobilienkauf oder -verkauf ausmachen. Daher lohnt es sich, nach Möglichkeiten zu suchen, diese Gebühren zu reduzieren. Mit den richtigen Strategien können Sie als Käufer oder Verkäufer möglicherweise viel Geld sparen. Hier sind einige Tipps, wie Sie die Maklerprovision optimieren können:
Verhandeln Sie die Maklerprovision
In vielen Fällen ist die Höhe der Maklerprovision nicht in Stein gemeißelt. Besonders in einem stark umkämpften Immobilienmarkt oder bei hochpreisigen Objekten kann es sinnvoll sein, die Provision mit dem Makler zu verhandeln. Als Verkäufer können Sie versuchen, die Provision zu senken. Zum Beispiel indem Sie etwa einige Aufgaben wie Besichtigungen selbst übernehmen oder den Makler nur für die Vermarktung einsetzen. Käufer hingegen können bei der Verhandlung darauf hinweisen, dass sie bereits einen Käuferanteil zahlen müssen.
Maklerfreie Immobilien suchen
Eine Möglichkeit, die Maklerprovision vollständig zu vermeiden, ist der Kauf oder die Miete von Immobilien, die direkt vom Eigentümer angeboten werden. Es gibt zahlreiche Plattformen, auf denen Immobilien ohne Makler vermittelt werden. Hier sparen Sie die Provisionskosten komplett, allerdings müssen Sie sich selbst um alle Formalitäten und Verhandlungen kümmern.
Online-Makler und alternative Maklermodelle nutzen
In den letzten Jahren haben sich Online-Maklerdienste etabliert, die oft günstigere Provisionen als traditionelle Maklerbüros anbieten. Diese Makler arbeiten meist mit festgelegten Pauschalbeträgen oder deutlich niedrigeren Provisionen, da sie viele Prozesse digital abwickeln. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich hier auf jeden Fall, um die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
Provisionsfreie Mietwohnungen bevorzugen
Dank des Bestellerprinzips müssen Mieter in der Regel keine Maklerprovision mehr zahlen. Wenn Sie als Mieter eine Immobilie suchen, achten Sie gezielt auf Angebote, bei denen keine Provision anfällt. Viele Online-Portale bieten Filtermöglichkeiten, um ausschließlich provisionsfreie Mietangebote zu finden.
Selbst als Verkäufer auftreten
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, können Sie in Erwägung ziehen, den Verkauf selbst zu übernehmen, anstatt einen Makler zu beauftragen. Dies spart Ihnen die Verkäuferprovision. Allerdings sollten Sie bedenken, dass dies Zeit und Know-how erfordert, insbesondere wenn es um Vertragsverhandlungen und rechtliche Aspekte geht. Eine gründliche Vorbereitung ist hier unerlässlich.
Makler nur für Teilaufgaben engagieren
Sie müssen nicht zwingend den Makler für den gesamten Verkaufsprozess beauftragen. Es gibt auch die Möglichkeit, den Makler nur für bestimmte Aufgaben zu engagieren. Zum Beispiel wie für die Erstellung des Exposés oder die Durchführung von Besichtigungen. Dadurch können Sie die Höhe der Provision senken, da der Makler weniger Arbeit übernimmt.
Durch diese Tipps können Sie clever sparen, ohne auf die Expertise eines Maklers zu verzichten. Egal ob Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter – mit den richtigen Verhandlungen und Überlegungen lassen sich oft mehrere tausend Euro an Maklerprovision einsparen.